Aktuelle Informationen

  • SCHUG §51 Abs. 3 betreffend Aufsichtspflicht:
    (3) Der Lehrer hat nach der jeweiligen Diensteinteilung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen - ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht liegende Zeit - und unmittelbar nach Beendigung des Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler erforderlich ist. Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies gilt sinngemäß für den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, wobei an die Stelle des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.
  • Roller und Scooter-Benutzung: Gesetzliche Grundlagen sind im Schaukasten nachzulesen.
  • Ausbau der Mehrzweckhalle im SJ 2019/20: Großer Turnsaal mit vielen neuen Turngeräten und Neugestaltung des Schulhofes: mit einer Schmetterlingswiese, 3 neuen Bäumen, einem Sonnensegel, mehreren Sitzgelegenheiten für die Schüler, einem Klettergerüst einer Schaukel und zwei Fußballtoren