Vereinbarung der Schulpartner/Hausordnung
Achte dich selbst, wenn du willst, dass andere dich achten
Um das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in einem harmonischen Schulklima zu ermöglichen, ergeben sich für jeden Beteiligten – Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern – Rechte und Pflichten.
1. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr aufgesperrt, ab diesem Zeitpunkt ist die Aufsicht der Schüler durch eine Lehrperson gewährleistet. Auf pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist zu achten!
Die große Pause dauert von 9.40 bis 10.05 Uhr. Zwischen 1./ 2. und 3./ 4. und 5./ 6. Stunde gibt es KEINE Pause.
Aus Sicherheitsgründen wird die Eingangstür zur Schule während der Unterrichtszeit und der Nachmittagsbetreuung verschlossen. Es gibt eine Türglocke!
Laut Schulgesetz dürfen die Schüler das Schulgebäude während des Unterrichts und in den Pausen nur mit Genehmigung der Aufsichtspersonen verlassen.
2. Schulfremde Personen (dazu zählen auch Erziehungsberechtigte) dürfen nur nach Anmeldung oder in Einvernahme mit den Lehrkräften/der Direktion die Schule betreten. Terminvereinbarungen bzw. dringende Aussprachen sind nach kurzer telefonischer Anmeldung jederzeit vor und nach dem Unterricht möglich. Für dringende Notfälle haben wir eine Glocke im Eingangsbereich bzw. sind wir an der Schule telefonisch (Schulhandy) erreichbar.
3. Konsequenz beim Anhalten zur Reinlichkeit und pünktliches Erscheinen zum Unterricht sind wichtige Erziehungsprinzipien. In den Klassen, in der Garderobe, sowie vor allem auch in den sanitären Anlagen muss auf ein entsprechendes Verhalten geachtet werden (ordentliches Verlassen der Klasse und der Garderobe, Mülltrennung, geeignete Haus- und Turnschuhe).
Auf eine gesunde Jause soll im Sinne einer gesunden Ernährung geachtet werden. Ebenso wird in der Schule nur Leitungswasser (regelmäßig überprüft) getrunken.
Auf angemessene und saubere Kleidung (keine Kopfbedeckung wie Hut, Kappe oder Kapuze im Unterricht, Trikots) ist von Seiten der Eltern zu achten.
4. Aus Sicherheitsgründen dürfen Schüler unter 10 Jahren (außer mit dem Radführerschein) nicht ohne geeignete Begleitperson mit dem Fahrrad in die Schule fahren. Roller (Scooter) u. ä. dürfen nur am Gehsteig benutzt werden, solange keine Fußgänger gefährdet sind. Auf Straßen ohne Gehsteig bzw. beim Überqueren der Straße muss der Roller geschoben werden. Die Eltern tragen die alleinige Verantwortung.
5. Nachmittagsbetreuung: Es wird ersucht, die Kinder nicht während der gegenstandsbezogenen Lernzeit - zwischen 13.45 und 15.00 Uhr - abzuholen.
6. Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende, Geräte dürfen in der Schule erst nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Nachmittagsbetreuung beim Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden. Auch eine Lautlosschaltung bzw. der Empfang oder das Senden von SMS oder andere Aktivitäten sind nicht erlaubt! Die Schüler*innen verwahren ihr Handy bzw. Smartwatch ausgeschaltet in der Schultasche! Störende Gegenstände sind der Lehrperson auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände werden nach Beendigung des Unterrichts der Schülerin bzw. dem Schüler zurückgegeben.
Im Wiederholungsfall werden die Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schulleitung verständigt und weitere Maßnahmen werden gemeinsam besprochen und vereinbart.
§1 der Schulordnung stellt fest, dass die Schulordnung und damit auch die Bestimmungen rund um Handys, sich auf das Schulgebäude beziehen sowie Schulveranstaltungen (§13 SchuG) und auf schulbezogene Veranstaltungen (§3a SchuG).
Für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen! Die Schüler*innen sind für die von ihnen mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Lehrpersonen sind in diesem Fall für die Republik Österreich im Rahmen des Schulrechtsvollzuges tätig.
Bei Notfällen werden die Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schulleitung bzw. der Lehrperson verständigt.
7. Abmeldung der Schüler*innen im Krankheitsfall erfolgt von den Eltern/Erziehungsberechtigten über die skooly-App oder telefonisch (Schulhandy) ab 7.45 Uhr (auch Mailbox vorhanden!)
Schulübungen und Hausübungen, die krankheitsbedingt nachgeholt werden sollen, liegen nach Unterrichtsschluss für das jeweilige Kind im Vorraum der VS am runden Tisch zum Abholen bereit.
8. Wenn Hausübungen (Bücher, Hefte, Abl,…) von den Schüler*innen in der Klasse vergessen werden, muss das Kind diese am darauffolgenden Schultag nachholen.
KEIN Abholen der vergessenen HÜ am Nachmittag von der Schule möglich und erwünscht! Somit lernen die Kinder Selbstverantwortung für das Einpacken und Notieren der HÜ zu übernehmen.
9. Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot!