Aktuelle Vereinbarung der Schulpartner/Allgemeine Hausordnung

Achte dich selbst, wenn du willst, dass andere dich achten

Um das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in einem harmonischen Schulklima zu ermöglichen, ergeben sich für jeden Beteiligten – Lehrer, Schüler und Eltern – Rechte und Pflichten.

  1. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Das Schulgebäude wird um 7.45 Uhr aufgesperrt, ab diesem Zeitpunkt ist die Aufsicht der Schüler durch eine Lehrperson gewährleistet. Auf pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist zu achten!
  2. Die große Pause dauert von 9.40 bis 10.05 Uhr. Zwischen 1./ 2., 3./ 4. und 5./ 6. Stunde gibt es KEINE Pause. Aus Sicherheitsgründen wird die Eingangstür während der Unterrichtszeit und der Nachmittagsbetreuung verschlossen. Es gibt eine Türglocke! Laut Schulgesetz dürfen die Schüler das Schulgebäude während des Unterrichts und in den Pausen nur mit Genehmigung der Aufsichtspersonen verlassen.
  3. Schulfremde Personen (dazu zählen auch Erziehungsberechtigte) dürfen nur nach Anmeldung oder in Einvernahme mit den Lehrkräften/der Direktion die Schule betreten. Terminvereinbarungen bzw. dringende Aussprachen sind nach kurzer telefonischer Anmeldung jederzeit vor und nach dem Unterricht möglich.
  4. Konsequenz beim Anhalten zur Reinlichkeit und pünktliches Erscheinen zum Unterricht sind wichtige Erziehungsprinzipien. In den Klassen, in der Garderobe, sowie vor allem auch in den sanitären Anlagen muss auf ein entsprechendes Verhalten geachtet werden (ordentliches Verlassen der Klasse und der Garderobe, Mülltrennung, geeignete Haus- und Turnschuhe).
  5. Auf eine gesunde Jause soll im Sinne einer gesunden Ernährung geachtet werden. Ebenso wird in der Schule nur Leitungswasser (regelmäßig überprüft) getrunken.
  6. Auf angemessene und saubere Kleidung (keine Kopfbedeckung im Unterricht, keine Fußballdressen etc.) ist von Seiten der Eltern zu achten.
  7. Aus Sicherheitsgründen dürfen Schüler unter 10 Jahren nicht ohne geeignete Begleitperson mit dem Fahrrad in die Schule fahren. Roller (Scooter) u. Ä. dürfen nur am Gehsteig benutzt werden, solange keine Fußgänger gefährdet sind. Auf Straßen ohne Gehsteig bzw. beim Überqueren der Straße muss der Roller geschoben werden. Die Eltern tragen die alleinige Verantwortung.
  8. Nachmittagsbetreuung: Es wird ersucht, die Kinder nicht während der gegenstandsbezogenen Lernzeit - zwischen 14.00 und 15.15 Uhr-  abzuholen.
  9. Mobiltelefone dürfen erst nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Nachmittagsbetreuung beim Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden. Auch eine Lautlosschaltung bzw. der Empfang oder das Senden von SMS oder andere Aktivitäten sind nicht erlaubt! Für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen! Bei unerlaubtem Einsatz des Telefons, wird dies bis zum Verlassen des Schulgebäudes von der Direktorin bzw. einer Lehrerin ohne Übernahme einer Haftung in Verwahrung genommen!
  10. Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.